Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 7:30 – 20:00 Uhr | Sa und So: 9:00 – 14:00 Uhr

Antwort der Stadtverwaltung Jena auf unseren offenen Brief vom 20.04.2020

Delegation von Entscheidungsverantwortung zur Landesregierung vom Corona HOTSPOT Jena

Sehr geehrte Frau Dombrowski,

der Oberbürgermeister bat mich, Ihr Schreiben vom 20.04.2020 zu beantworten.

Wir danken Ihnen für das Verständnis, dass Sie für die von der Landesregierung und uns veranlassten Maßnahmen aufbracht haben. Dieses von Ihnen und den vielen anderen Menschen in dieser Stadt aufgebrachte Verständnis wird wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir das Infektionsgeschehen in dem ehemaligen Hotspot Jena vorläufig zum Stillstand gebracht haben.

Die Folgen der angeordneten Maßnahmen treffen unsere Bürger in sehr unterschiedlicher Ausprägung.  Sie gehören zu denjenigen, denen in wirtschaftlicher Hinsicht viel abverlangt wird. Von daher ist es um so verständlicher, dass Sie den Betrieb Ihres Fitnessstudios schnellstmöglich wieder aufnehmen möchten.  Die Landesregierung hat aber mit der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO (3. EindmaßnVO) den Weg hierzu noch nicht geöffnet. Nach § 5 Abs. (1) Nr. 5  der 3. EindmaßnVO bleiben u.a.  Fitnessstudios zumindest bis zum 06.05.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen sieht die 3. EindmaßnVO nicht vor.

Solange und soweit die Landesregierung von Ihrem Recht nach § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gebrauch macht, ist die Stadt Jena nicht befugt, davon abweichende mildere Regelungen durch Allgemeinverfügung einzuführen. Schon deshalb können wir Ihnen keinen Zeitpunkt nennen, wann Ihr Betrieb wieder geöffnet werden darf. Dessen ungeachtet wäre aber zum jetzigen Zeitpunkt auch für uns die Beurteilung nicht möglich, wie sich das Infektionsgeschehen in naher Zukunft entwickelt. Von dieser Erkenntnis  werden weitere Lockerung maßgeblich abhängen. In etwa 10 bis 14 Tagen werden wir feststellen, wie sich die jetzigen Lockerungen auf die Zahl der Infizierten auswirkt, weshalb wohl die Landesregierung die Wirksamkeit der 3. EindmaßnVO auch auf den 06.05.2020 befristet hat. Es bleibt zu hoffen, dass die bislang geübte Disziplin beibehalten wird, sodass im Mai vielleicht Spielraum für weitere Lockerungen besteht.

Bis dahin kann ich Sie nur um Geduld bitten und Ihnen das nötige wirtschaftliche Durchhaltevermögen wünschen.


Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Lothar Dornbusch
Stadtrechtsdirektor

Stadtverwaltung Jena
Dezernat Zentraler Service
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena