Liebe Kundinnen und liebe Kunden,
die Stadt Jena hat eine erweiterte Testpflicht und Zutritte nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete für geschlossene Räume in bestimmten Bereichen ab 9.10.2021 festgelegt.
Eine erweiterte Testpflicht gilt auch für den Zutritt zu Sport- und Fitnessstudios.
Das heißt für unsere ungeimpften Kunden gilt:
- durch einen vor Ort und unter Beobachtung Dritter durchgeführten Selbsttest
- der Selbsttest ist durch Sie selbst käuflich zu erwerben
- durch das Testergebnis eines PCR-Tests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt
- durch eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Antigenschnelltests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt
- durch einen NAT-Nachweis, d.h. ein alternatives Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren, das den ID NOW-Tests entspricht, den einige Arztpraxen anbieten.
Für unsere geimpften und genesenen Kunden gilt:
- Sie zeigen uns einmalig Ihren Impfpass oder Ihren Genesungsbescheid.
In der Anwendung der 3 G Regel benutzen wir ausschließlich nur mit Ihrer Zustimmung das beiliegende datenschutzkonforme Formblatt. Sobald der Dokumentationsgrund beendet ist, werden diese Unterlagen entsprechend den Datenschutzrichtlinien entsorgt. Das Formular erhalten Sie an der Rezeption.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Silke Dombrowski und die progesundler